Sonderräume
Hier gibt es einen kleinen Überblick über die Sonderräume im Konrad-Beckhaus-Heim, die den Bewohnern zur Nutzung zur Verfügung stehen:
Bibliothek
Unsere heimeigene Bibliothek bietet den interessierten Leser ein Fülle von Lektüre aus den Bereichen Belletristik, Sachbücher und Nachschlagewerke. Zweimal in der Woche ist ein Ehrenamtlicher als Ansprechpartner zu Ausleihezeiten anwesend, um Bewohnern eine Buchempfehlung zu geben oder bei der Suche behilflich zu sein.
Auch eine Lesegerät für Sehbehinderte ist hier vorgehalten.
Cafeteria
Die Cafeteria ist täglich zwischen 14.00 Uhr und 17.00 Uhr geöffnet und bietet als öffentliches Cafe Bewohnern, wie Gästen die Möglichkeit gemütlich bei Kaffe und Kuchen ein „Schwätzchen“ zu halten. Ebenfalls ist hier ein kleiner Kiosk untergebracht, der die notwendigsten Artikel des täglichen Bedarfes vorhält.
Außerhalb der Öffnungszeiten dient die Cafeteria als allgemeiner Treffpunkt für Bewohner. Unter anderem sind hier die örtlichen Tageszeitungen und ein Heißgetränkeautomat vorgehalten.
Andachtsraum
Jeden Morgen findet im Andachtsraum eine ökumenische Morgenandacht statt. Der evangelische Wochenschlussgottesdienst an jedem Freitag, sowie die monatlich stattfindende Heilige Messe sind feste Bestandteile im Heimalltag. Auch Aussegnungsfeiern für verstorbene Mitbewohner können hier abgehalten werden.
Der Räum ist immer zugänglich und kann jederzeit von Ruhesuchenden aufgesucht werden.
Internetcafe
Ein öffentliches Senioreninternetcafe befindet sich im Kellergeschoß des Hauses.
Bewohner können hier kostenlos an drei Arbeitsplätzen selbstständig arbeiten, oder sich unter der individuellen Anleitung eines Ehrenamtlichen dieses neue Kommunikations- und Informationsmedium erschließen.
Klönraum
Der Klönraum im Dachgeschoss steht für größere, private Feiern (z.B. Geburtstagsempfänge) von Bewohnern zur Verfügung. Er bietet ca. 25 Personen Platz und kann von unserer Küche auf Wunsch individuell dekoriert und beliefert werden.
Aufbahrungsraum
Im Konrad-Beckhaus-Heim exsistiert die Tradition, dass ein verstorbener Bewohner (außer er hat dieses ausdrücklich zu Lebzeiten untersagt) für 24 Stunden im gesondert gestalteten Aufbahrungsraum aufgebahrt wird. In dieser Zeit haben nun die Mitbewohner die Möglichkeit, wann immer sie möchten diesen Raum aufzusuchen und sich persönlich vom Verstorbenen zu verabschieden