Beirat
Entsprechend der Heimmitwirkungsverordnung im Heimgesetz beteiligt sich der Heimbeirat an den Belangen des Heimbetriebes und nimmt die Funktion einer Interessenvertretung der Bewohner wahr.
Entsprechend der Heimmitwirkungsverordnung im Heimgesetz beteiligt sich der Heimbeirat an den Belangen des Heimbetriebes und nimmt die Funktion einer Interessenvertretung der Bewohner wahr.
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