Beirat

Entsprechend der Heimmitwirkungsverordnung im Heimgesetz beteiligt sich der Heimbeirat an den Belangen des Heimbetriebes und nimmt die Funktion einer Interessenvertretung der Bewohner wahr. Den Mitgliedern des Heimbeirates stehen zwei externe sach- und fachkundige Personen zur Unterstützung ihrer Arbeit zur Seite.